Die Bestellung von Grundbuchauszügen in Bezug auf Eigentumsrechte unterliegt den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 10. August 2018 zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten für die Einsichtnahme in und die Ausstellung von Kataster-, topografischen, kartografischen und geodätischen Unterlagen, die von der Verwaltung für Kataster und Topografie verwaltet werden [...], in der zwischen punktueller geografischer Lage (Artikel 8. 1°) und großen Dimensionen (Artikel 8. 2°) unterschieden wird.
- Die punktuelle geografische Lage gibt der Antragsteller anhand der Adresse der Immobilie, ihrer Lokalisierung auf einer Karte oder der Parzellennummer für bis zu 10 aneinandergrenzende Parzellen (mit maximal 20 Nachbarparzellen) an. Die punktuelle geografische Lage wird im Falle des Miteigentums auf 10 Lose festgesetzt. Die punktuelle Situation ist auf eine Bestellung pro Person pro Tag beschränkt.
- Im Falle einer großflächigen geografischen Lage (mehr als 10 aneinandergrenzende Parzellen) muss der Antrag die Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt begründen, auf die sich der Antragsteller bezieht.
- Es werden keine Informationen über Grundbucheintragungen telefonisch mitgeteilt.
In seinem Urteil vom 12. Januar 2023 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Artikel 15, Paragraph 1. c) der Allgemeinen Datenschutzverordnung folgendermaßen auszulegen ist : „Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: […] c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind […] :“.
- Die Verpflichtung zur Identifizierung der Empfänger hat die Verwaltung dazu veranlasst:
- eine starke Authentifizierung über LuxTrust des Antragstellers (Empfängers) für jeden Online-Antrag;
- eine Identifizierung des Antragstellers (Empfängers) durch einen Identitätsnachweis im Schalter.
- Die Identität des Antragstellers (Empfängers) muss dem Eigentümer auf dessen ausdrücklichen Wunsch offengelegt werden.
- Die Verwaltung schlägt daher professionellen Kunden vor, für alle Mitarbeiter, die in ihrem Namen Anträge stellen, professionelle LuxTrust-Zertifikate zu verwenden, wodurch vermieden wird, dass die persönlichen Daten der antragstellenden Mitarbeiter offengelegt werden müssen.